Bekanntmachungen
Verordnung über die Arbeitsweise und Grundsätze des Büros des Bürgermeisters
Die Verordnung über die Arbeitsverfahren und Grundsätze des Büros des Oberbürgermeisters wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für einen Zeitraum von 7 Tagen zur öffentlichen Bekanntmachung ausgelegt.