Bekanntmachungen

08 März 2023

Verordnung über die Arbeitsweise und Grundsätze des Büros des Bürgermeisters

Die Verordnung über die Arbeitsverfahren und Grundsätze des Büros des Oberbürgermeisters wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für einen Zeitraum von 7 Tagen zur öffentlichen Bekanntmachung ausgelegt.

Anlagen zur Bekanntmachung
Verordnung über die Arbeitsweise und die Grundsätze des Leitungsbüros
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