Bekanntmachungen

15 Januar 2024

Bekanntmachung der Laufbahnaufstiegsprüfung

Gemäß der Verordnung über die Grundsätze für Beförderungen und Titeländerungen des Personals von Kommunen und ihren angeschlossenen Einrichtungen sowie der Verbände der Kommunalverwaltungen und dem Schreiben der Generaldirektion für Kommunalverwaltungen des Ministeriums für Umwelt, Stadtentwicklung und Klimawandel vom 02.01.2024 mit der Nummer 8348753 wurde es als angemessen erachtet, im Jahr 2024 eine Prüfung zur Beförderung und Titeländerung für unser Personal, das dem Gesetz Nr. 657 unterliegt, abzuhalten. Die Bewerbungen derjenigen, die an der Prüfung für die in Anhang 1 aufgeführten Positionen, für die eine Prüfung abgehalten wird, teilnehmen möchten, enden am 01.02.2024 mit dem Ende der Arbeitszeit. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen sind persönlich bei der Abteilung für Schriftverkehr unter Ausfüllung des „Antragsformulars für die Beförderungsprüfung“ einzureichen.
      Die Prüfung zur Beförderung und Titeländerung des Kommunalpersonals, die im Rahmen des Prüfungszeitplans, der gemeinsam mit der prüfungsdurchführenden Einrichtung festgelegt wird, stattfindet, die Online-Bewerbung, die Prüfungsgebühr, die Prüfungszentren, die Prüfungsmethode und das Punktberechnungssystem, Informationen zur Anzahl der Prüfungsfragen und zum Prüfungsdatum sowie die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, der Zugang zu Prüfungsfragen und Einspruchsverfahren sowie ähnliche weitere Angelegenheiten werden gesondert bekannt gegeben.        

BEDINGUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNGS- UND TITELÄNDERUNGSPRÜFUNG

1- Personal, das am letzten Tag der für die ausgeschriebenen freien Stellen festgelegten Bewerbungsfrist die erforderlichen Qualifikationen besitzt, kann sich schriftlich nur für eine der verschiedenen Positionen, für die es die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, bewerben.
2- Diejenigen, die durch Beförderung und Titeländerung ernannt werden sollen, müssen die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich bestehen.
3- Es ist auch möglich, dass Personen, die Urlaub gemäß den einschlägigen Vorschriften nehmen, einschließlich derjenigen, die unbezahlten Urlaub haben, sich bewerben und an der Prüfung teilnehmen.

Die für die betreffende Prüfung ausgeschriebenen Positionen und Bewerbungsbedingungen sind in den unten stehenden Anlagen aufgeführt.

Anlagen zur Bekanntmachung
Anzahl der ausgeschriebenen Planstellen und Voraussetzungen für Beförderungen
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Antragsformular zur Aufstiegsprüfung
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Mitteilung über die Verfahren und Grundsätze zur Beförderung und Änderung der Amtsbezeichnung
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Prüfungsthemen der Aufstiegsprüfung
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Formular für Gesundheits- und Behinderteninformationen
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