Bekanntmachungen

12 Dezember 2025

Dienst- und Arbeitsordnung der Direktion für Einnahmen

Die Aufgaben- und Arbeitsordnung der Abteilung für Einnahmen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.

Anlagen zur Bekanntmachung
Dienst- und Arbeitsordnung des Amtes für Einnahmen
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