Bekanntmachungen
Dienst- und Arbeitsordnung der Direktion für Einnahmen
Die Aufgaben- und Arbeitsordnung der Abteilung für Einnahmen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufgaben- und Arbeitsordnung der Abteilung für Einnahmen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.