Bekanntmachungen
Dienst- und Arbeitsordnung des Amtes für Finanzwesen
Die Dienst- und Arbeitsordnung der Abteilung für Finanzwesen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für einen Zeitraum von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.
Die Dienst- und Arbeitsordnung der Abteilung für Finanzwesen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für einen Zeitraum von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.