Bekanntmachungen

11 März 2026

Dienst- und Arbeitsordnung des Amtes für Finanzwesen

Die Dienst- und Arbeitsordnung der Abteilung für Finanzwesen wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für einen Zeitraum von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.

Anlagen zur Bekanntmachung
Verordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Direktion für Finanzdienste
Herunterladen
}