Bekanntmachungen
Ausschreibung der Aufstiegsprüfung 2025
Gemäß der Verordnung über die Grundsätze des dienstlichen Aufstiegs und des Wechsels der Amtsbezeichnung für das Personal von Gemeinden, deren nachgeordneten Dienststellen und kommunalen Zweckverbänden sowie gemäß dem Schreiben der Generaldirektion für Kommunalverwaltungen des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vom 03.01.2025 mit der Nummer 11390407 wurde beschlossen, im Jahr 2025 eine Prüfung für den dienstlichen Aufstieg und den Wechsel der Amtsbezeichnung für unsere dem Gesetz Nr. 657 unterliegenden Bediensteten durchzuführen. Bewerbungen für die in Anhang 1 aufgeführten Amtsbezeichnungen, die die zur Prüfung freigegebenen Stellen ausweisen, enden am 01.02.2025 mit Dienstschluss. Nach diesem Datum eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen sind persönlich bei der Direktion für Kanzleiangelegenheiten durch Ausfüllen des „Bewerbungsformulars für die Aufstiegsprüfung“ einzureichen.
Einzelheiten zur Prüfung für den dienstlichen Aufstieg und den Wechsel der Amtsbezeichnung des Gemeindepersonals, einschließlich des im Einvernehmen mit der prüfenden Institution festzulegenden Prüfungsplans, der Online-Bewerbung über das Internetportal, der Prüfungsgebühr, der Prüfungszentren, des Prüfungsverfahrens und des Bewertungssystems sowie der Anzahl der Prüfungsfragen, des Prüfungsdatums, der Bekanntgabe der Ergebnisse, des Zugangs zu den Prüfungsfragen, des Widerspruchsverfahrens und sonstiger damit zusammenhängender Angelegenheiten, werden gesondert bekannt gegeben.
BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÜFUNG ZUM DIENSTLICHEN AUFSTIEG UND WECHSEL DER AMTSBEZEICHNUNG
1- Bedienstete, die zum Ablauf der Bewerbungsfrist die für die ausgeschriebenen freien Stellen geforderten Qualifikationen besitzen, können sich schriftlich nur für eine der Stellen mit unterschiedlicher Amtsbezeichnung bewerben, für die sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
2- Für eine Ernennung im Wege des dienstlichen Aufstiegs und des Wechsels der Amtsbezeichnung ist das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung erforderlich.
3- Bedienstete, die beurlaubt sind (einschließlich Personen in unbezahltem Urlaub), können sich ebenfalls bewerben und an der Prüfung teilnehmen.
Die für die betreffende Prüfung ausgeschriebenen Amtsbezeichnungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind untenstehend im Anhang aufgeführt.